AGBs

1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln insgesamt den Geschäftsverkehr zwischen der Firma CS IT Solutions Christian Schauten  (im Folgenden CS IT Solutions genannt) und den Kunden sowie sonstigen Vertragspartnern. Mit Annahme eines Angebotes oder Annahme eines Auftrages erkennt der Kunde bzw. Lieferant diese Bedingungen an. Abweichende Bedingungen des Käufers oder Lieferanten, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 

2 Lieferungen und Leistungen

Die Lieferungen und Leistungen der Firma CS IT Solutions Christian Schauten erfolgen ausschließlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.

2.1 Die Angebote der Firma CS IT Solutions Christian Schauten sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma CS IT Solutions Christian Schauten spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

2.2 Die Firma CS IT Solutions Christian Schauten ist berechtigt von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.

2.3 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Firma CS IT Solutions Christian Schauten hergeleitet werden können.

2.4 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden.

2.5 Die Verkaufsangestellten der Firma CS IT Solutions Christian Schauten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2.6 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierungen bleibt der Firma CS IT Solutions Christian Schauten ausdrücklich vorbehalten.

2.7 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Sendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der Firma CS IT Solutions Christian Schauten zu vertreten sind, so können Vertragsprodukte auf Kosten des Kunden eingelagert werden.

2.8 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Firma CS IT Solutions Christian Schauten vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Firma CS IT Solutions Christian Schauten oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte die Firma CS IT Solutions Christian Schauten mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. Die Firma CS IT Solutions Christian Schauten behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o. g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von der Firma CS IT Solutions Christian Schauten zu vertreten ist. 

3 Liefertermine

Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die Firma CS IT Solutions Christian Schauten zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. 

4 Prüfung und Gefahrübergang

4.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von acht Tagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar ist. 

4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von der Firma CS IT Solutions Christian Schauten benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragten auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der Firma CS IT Solutions Christian Schauten verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden. 

5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenen Preise verstehen sich ab Auslieferungs­lager Mönchengladbach. Mehrwertsteuer und gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweils geltenden Preisliste berechnet.

5.2 CS IT Solutions Christian Schauten behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei der Firma CS IT Solutions Christian Schauten eintreten. Diese wird die Firma CS IT Solutions Christian Schauten dem Kunden auf Verlangen nachweisen. 

5.3 Bei der Erstbestellung eines Kunden ist der Rechnungsbetrag per Vorkasse, bar oder per Nachnahme zu begleichen. Die Einräumung eines Warenkredites (Zahlungsziel s.u. 6.4) ist abhängig vom Ergebnis einer Kreditwürdigkeitsprüfung, deren Ergebnis von einem deutschen Warenkreditversicherer festgelegt wird. Bis zur Einräumung des Warenkreditlimits erfolgt Lieferung gegen Vorkasse oder Barzahlung bei Lieferung. Sollten zukünftige Bestellungen das eingeräumte Kreditlimit des Kunden übersteigen, so kann der übersteigende Betrag als Vorkasse bei Auftragserteilung beglichen werden. Ersatzweise kann der Kunde auch eine Bankbürgschaft auf das von ihm gewünschte Limit einreichen.

5.4 Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug eingehend auf einem Konto der Firma CS IT Solutions Christian Schauten fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten.

5.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.

5.6 Firma CS IT Solutions Christian Schauten ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Firma CS IT Solutions Christian Schauten berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

5.7 Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Firma CS IT Solutions Christian Schauten ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

5.8 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von der Firma CS IT Solutions Christian Schauten nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

5.9 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abge­wichen wird, kann die Firma CS IT Solutions Christian Schauten jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Firma CS IT Solutions Christian Schauten Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. 

6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von der Firma CS IT Solutions Christian Schauten bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. 

6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware auf das Eigentum der Firma CS IT Solutions Christian Schauten hinweist und diese unverzüglich darüber unterrichtet. Der Kunde ist hiermit zusätzlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedoch eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware in irgendeiner Form weder möglich noch gestattet ist.

6.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Firma CS IT Solutions Christian Schauten nicht gehörenden Waren erwirbt die Firma CS IT Solutions Christian Schauten Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Firma CS IT Solutions Christian Schauten als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne die Firma CS IT Solutions Christian Schauten  zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von der Firma CS IT Solutions Christian Schauten im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.

6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von der Firma CS IT Solutions Christian Schauten an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die Firma CS IT Solutions Christian Schauten zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Firma CS IT Solutions Christian Schauten gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an die Firma CS IT Solutions Christian Schauten ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Firma CS IT Solutions Christian Schauten ist dessen-ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen von Firma CS IT Solutions Christian Schauten wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. Firma CS IT Solutions Christian Schauten darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.

6.7 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Firma CS IT Solutions Christian Schauten. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis der Firma CS IT Solutions Christian Schauten maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Nettorechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto Listenpreis der von der Firma CS IT Solutions Christian Schauten gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.

6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Firma CS IT Solutions Christian Schauten, Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der Firma CS IT Solutions Christian Schauten über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

6.9 Der Kunde hat die Ware sorgfältig zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Diebstahl und Feuer zu versichern.

7 Gewährleistung

7.1 Firma CS IT Solutions Christian Schauten gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 Die technischen Daten und Beschreibungen der Vertragsprodukte in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der Firma CS IT Solutions Christian Schauten schriftlich bestätigt wurden. CS IT Solutions Christian Schauten übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.3 CS IT Solutions Christian Schauten weist ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer die Dokumentationen zu lesen, Datensicherungen regelmäßig durchzuführen und zu kontrollieren hat und kostenpflichtige externe Netzzugänge (z.B. Internetzugänge) kontinuierlich zu überwachen sind.

7.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch / Bedienungsfehler und schuldhaftes Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosionen oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

7.5 Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

7.6 Die Gewährleistungspflicht beträgt zwölf Monate. Sie beginnt mit Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

7.7 Unabhängig davon gibt CS IT Solutions Christian Schauten etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.8 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von CS IT Solutions Christian Schauten Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von der über. Falls CS IT Solutions Christian Schauten Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt oder eine Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

7.9 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist CS IT Solutions Christian Schauten berechtigt, zu verlangen, dass alle Aufwendungen ersetzt werden. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der HK EDV Beratung berechnet.

7.10 Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Firma CS IT Solutions Christian Schauten vom Kunden nicht befolgt, durch den Kunden Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

7.11Der Kunde ist verpflichtet durch regelmäßige Datensicherungen sicherzustellen, dass der Ausfall einzelner Vertragsprodukte und deren Reparatur nicht zu einem Datenverlust führt. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Firma CS IT Solutions Christian Schauten die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

7.12 Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Gewährleistungsansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen (einschließlich der Ziffer 9) etwas anderes ergibt.

7.13 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils gültigen CS IT Solutions Christian Schauten Preisliste zu beachten. 

8 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

8.1 Die Haftung von CS IT Solutions Christian Schauten dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen, bemisst sich nach Ziffer 9. Der Kunde hat CS IT Solutions Christian Schauten von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde CS IT Solutions Christian Schauten von allen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund dieser Entwürfe oder Anweisungen von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen. 

9 Haftung und weitergehende Gewährleistung

9.1 In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet CS IT Solutions Christian Schauten Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang:

(a) HK EDV Beratung haftet in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der CS IT Solutions Christian Schauten oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der CS IT Solutions Christian Schauten beruhen;

(b) CS IT Solutions Christian Schauten haftet in voller Höhe für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der CS IT Solutions Christian Schauten oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der CS IT Solutions Christian Schauten beruhen;

(c) CS IT Solutions Christian Schauten haftet bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die CS IT Solutions Christian Schauten eine Garantie übernommen hat, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte;

(d) In anderen Fällen haftet CS IT Solutions Christian Schauten nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) und dann nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(e) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

9.3 Der Einwand des Mitverschuldens (z.B. Pflichtverletzung durch den Kunden) bleibt offen. Die Haftungsbegrenzungen dieser Ziffer 9 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Für alle Ansprüche gegen den CS IT Solutions Christian Schauten auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Die Regelungen der Sätze 1 bis 3 dieses Abschnitts 9.4 gelten nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Die abweichende Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln (Abschnitt 7) bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.

10 Export- und Importgenehmigungen

10.1 Von CS IT Solutions Christian Schauten Beratung gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus, nach US Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington, D.C. 20230, erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.

10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der CS IT Solutions Christian Schauten, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Export­genehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der Firma CS IT Solutions Christian Schauten. 

11 Einfuhrumsatzsteuer

11.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die Firma CS IT Solutions Christian Schauten ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transportes der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die Firma CS IT Solutions Christian Schauten Beratung zu erteilen.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – insbesondere eine Bearbeitungs­gebühr – der bei der Firma CS IT Solutions Christian Schauten aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.

11.3 Jegliche Haftung von der Firma Firma CS IT Solutions Christian Schauten aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten der Firma CS IT Solutions Christian Schauten nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 

12 Allgemeine Bestimmungen

12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mönchengladbach, soweit es sich bei den Kunden um einen Unternehmer iSd § 14 BGB handelt. CS IT Solutions Christian Schauten ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der CS IT Solutions Christian Schauten mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Sollte die Datenverarbeitung in Form einer Auftragsverarbeitung erfolgen, so gilt hinsichtlich der entsprechenden Datenverarbeitung der zwischen den Parteien zu schließende Auftragsverarbeitungsvertrag.

12.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Klauseln, oder wenn dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthält, so werden die Vertragsparteien die unwirksam oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Schmölderstrasse 46
41239 Mönchengladbach

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Die Rechte an den erwähnten Marken- und Produktnamen liegen bei ihren Inhabern und werden hiermit anerkannt. Die Nennung von externen Produkten dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Werbung dar.

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15. März 2020